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   BVerwG, 27.09.1973 - II C 51.68   

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BVerwG, 27.09.1973 - II C 51.68 (https://dejure.org/1973,3073)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1973 - II C 51.68 (https://dejure.org/1973,3073)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1973 - II C 51.68 (https://dejure.org/1973,3073)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Dienstpostens eines Beamten - Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1973 - II C 51.68
    Nach der Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, die dem Berufungsgericht übrigens noch nicht bekannt sein konnte, ist die Klage eines aktiven Beamten auf Feststellung, daß der Dienstherr verpflichtet war, den von ihm - dem Beamten - innegehabten Dienstposten in Anwendung der vorbezeichneten "Vorläufigen Richtlinien" günstiger zu bewerten und demgemäß einer anderen Besoldungsgruppe zuzuweisen, zwar grundsätzlich zulässig (u.a. BVerwGE 36, 192 und 36, 218); mit dieser Rechtsprechung, auf die die Parteien hingewiesen worden sind, steht das angefochtene Urteil im Ergebnis im Einklang.

    Der Senat weist aber - wie bereits in den Gründen seines Urteils vom 11. April 1972 - darauf hin, daß er in Übereinstimmung mit dem VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 36, 192 [218]) eine Klage auf Feststellung, daß ein Dienstposten mit einer bestimmten Punktzahl zu bewerten und einer bestimmten Besoldungsgruppe zuzuordnen sei, für unzulässig hält, weil dem Gericht damit ein bloßes Element eines Rechtsverhältnisses zur Entscheidung unterbreitet wird.

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1973 - II C 51.68
    Nach der Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, die dem Berufungsgericht übrigens noch nicht bekannt sein konnte, ist die Klage eines aktiven Beamten auf Feststellung, daß der Dienstherr verpflichtet war, den von ihm - dem Beamten - innegehabten Dienstposten in Anwendung der vorbezeichneten "Vorläufigen Richtlinien" günstiger zu bewerten und demgemäß einer anderen Besoldungsgruppe zuzuweisen, zwar grundsätzlich zulässig (u.a. BVerwGE 36, 192 und 36, 218); mit dieser Rechtsprechung, auf die die Parteien hingewiesen worden sind, steht das angefochtene Urteil im Ergebnis im Einklang.
  • BVerwG, 11.04.1972 - II C 5.69

    Bewertung eines Dienstpostens und der Zuordnung zu einer bestimmten

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1973 - II C 51.68
    Wie der erkennende Senat schon in den Gründen seines den Parteien übersandten Urteils vom 11. April 1972 - BVerwG II C 5.69 - klargestellt hat, ist jedoch für die Annahme eines berechtigten Interesses an der soeben erwähnten Feststellung in aller Regel jedenfalls dann kein Raum mehr, wenn der Beamte inzwischen entsprechend befördert oder in den Ruhestand getreten ist, weil in diesen Fällen die Chance, auf Grund günstigerer Bewertung und Einstufung des Dienstpostens befördert zu werden, zur Begründung des Feststellungsinteresses nicht mehr mit Erfolg ins Feld geführt werden kann.
  • BVerwG, 17.12.1974 - II C 54.68

    Bewertung des Dienstpostens eines Beamten - Besoldung eines Beamten - Einstellung

    Für die ernste Absicht, im Zivilrechtsweg einen Schadenersatzanspruch wegen einer in der Nichtbeförderung des ursprünglichen Klägers erblickten Amtspflichtverletzung geltend zu machen, ist jedoch seitens des ursprünglichen Klägers und seiner Rechtsnachfolgerin - der Klägerin - nichts vorgetragen worden, obwohl die Klägerin und ihre Prozeßbevollmächtigten die Bedeutung der Geltendmachung des Amtshaftungsanspruchs für die Fortdauer der Zulässigkeit einer Feststellungsklage vorliegender Art dem Urteil des Senats vom 27. September 1973 - BVerwG II C 51.68 entnehmen konnten, das den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin gemäß Verfügung vom 3. Januar 1974 übersandt worden ist.
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